Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage.
Grundsätzlich findet die Schule immer statt. Die Lehrpersonen sind aufgefordert, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen. In allen Schuleinheiten ist dafür die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Bei unvorhergesehenen Absenzen der Lehrperson ist im Schulhaus in jedem Fall eine Betreuungslösung vorhanden. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Ausnahmen bilden die Weiterbildungstage. Diese schulfreien Termine werden im Ferienplan bekannt gegeben.
BWZ – das neue Berufswahl Angebot der Sekundarschule Rafz
Im BerufsWahlZentrum werden die Schülerinnen und Schüler parallel zum Unterrichtsfach «Berufsorientierung» in ihrem Berufswahlprozess begleitet.
Häufig reicht die Zeit im Unterricht nicht aus, alle Fragen, Aufgaben, Probleme etc. bei der Berufswahl zu klären und zu lösen. Im Berufswahlzentrum werden die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt und individuell begleitet.
Die Schülerinnen und Schüler können ohne Anmeldung im BWZ erscheinen.
Folgendes wird im Berufswahlzentrum thematisiert:
- Ich suche eine Lehrstelle
- Praktischer Telefonspick, Training Telefonate mit Firmen
- Check Bewerbungsdossier
- Lebenslauf, das Wichtigste über dich in Kürze, Beispiele
- Bewerbungsbrief - so wird’s gemacht, Beispiele
- Elektronische Bewerbungen
- Bewerbungsübersicht
- Eignungstests Info
- Vorstellungsgespräch - so kannst du dich vorbereiten
- Nach deinem Vorstellungsgespräch
- Was tun bei Absagen?
- Am Ziel dein Lehrvertrag
- Adressen
Grundsätzlich steht es den Eltern jederzeit frei, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Der Besuch muss bei der Lehrperson angemeldet werden. An zwei Tagen im Jahr, die auf dem Ferienplan ersichtlich sind, finden die Schulbesuchstage statt. An diesen Tagen können die Eltern ohne Voranmeldung den Unterricht ihres Kindes besuchen und sich einen Einblick ins Schulgeschehen verschaffen.
Die Klassen besuchen regelmässig während der Unterrichtszeit die Rafzer Gemeindebibliothek im Klassenverband. Selbstverständlich ist es möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit Bücher und andere Unterhaltungsmedien in der Bibliothek gegen einen geringen Jahresbeitrag auszuleihen.
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Ab der 2. Klasse wird den Kindern auf freiwilliger Basis und gegen Bezahlung einer Jahresgebühr Blockflötenunterricht angeboten. Die Anmeldeunterlagen werden zu Beginn des zweiten Semesters der 1. Klasse an die Kinder verteilt.
An der Primarschule gelten seit einigen Jahren die Blockzeiten. Das bedeutet, dass Ihr Kind jeden Vormittag von 08.00 – 12.00 Uhr den Unterricht besucht.
Durch die DaZ-Angebote werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen und in weiterführenden Schulen und in der Lehre bestehen können.
Englisch ist im Kanton Zürich die erste Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen. Ab der dritten Primarklasse werden 3 Lektionen pro Woche erteilt.
Stetige Weiterbildung der Lehrpersonen ist sehr wichtig und wird von der Schulpflege unterstützt. Viele Kurse finden ausserhalb der Schulzeit statt. Fällt eine Weiterbildung ausnahmsweise in die Unterrichtszeit, findet der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan statt. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren unterrichtet.
Jeweils im Frühjahr finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig im Ferienplan publiziert.
Als zweite Fremdsprache lernen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Französisch. Der Unterricht findet während drei Lektionen pro Woche statt. In der Primarschule werden erste grundlegende Kenntnisse in Französisch erworben. Die Leistungsbeurteilung im Französisch erfolgt in den vier Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben.
Die Schüler und Schülerinnen haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Sport- und anderen Freizeitangeboten auszuwählen. In der Regel werden pro Jahr zwei Kursbroschüren erstellt.
Die Kurse sind online buchbar
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als mathematische Durchschnittsberechnungen. Es wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken.
Zur Gewaltprophylaxe finden themenbezogene Fortbildungskurse für unsere Lehrpersonen statt.
Während den grossen Pausen sorgt die Pausenaufsicht für ein friedliches Miteinander. Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und der Schule ist besonders wichtig.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
Eine zentrale Zielsetzung der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden. Dabei spielt die Integrierte Förderung (IF) eine wichtige Rolle.
Vom Angebot der IF können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen profitieren. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabungen stehen. Sowohl in der Regelklasse als auch in der Fördergruppe wird eine möglichst gute Entwicklung des Kindes bezüglich Selbstbewusstsein, sozialem Verhalten und schulischer Leistungsfähigkeit angestrebt. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Lehrpersonen erforderlich.
Die IF findet durch eine Fachperson der schulischen Heilpädagogik statt. Folgende Formen der Unterstützung sind möglich:
- Beratung und Unterstützung der Lehrperson bei der Unterrichtsplanung und -durchführung, im Umgang mit der spezifischen Problematik der Schülerin / des Schülers oder bei schwierigen Schulsituationen,
- Teamteaching zusammen mit der Lehrperson,
- Förderung von Schülerinnen und Schülern in Fördergruppen, ausnahmsweise auch einzeln.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt. Begründete Absenzen müssen aus Sicherheitsgründen der Lehrperson rasch gemeldet werden.
Jokertage
Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes (§ 30 Volksschulverordnung) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während vier bis sechs Tagen pro Stufe (Kindergartenstufe 4 Tage / Unterstufe 6 Tage / Mittelstufe 6 Tage / Sekundarstufe 6 Tage) kumuliert ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Es gelten folgende Punkte zu beachten:
- Der Bezug von Halbtagen (z.B. am Mittwoch) gilt als ganze Jokertage.
- Nicht bezogene Jokertage pro Stufe verfallen und können nicht in die nächste Stufe übertragen werden.
- Der Bezug von Jokertagen ist der Schulverwaltung schriftlich zu melden: Für den Bezug einzelner Tage möglichst zwei Schultage im Voraus.
- Für den Bezug mehrerer Tage möglichst zwei Wochen im Voraus.
- Eltern, Schülerinnen und Schüler sorgen eigenverantwortlich dafür, dass sie verpassten Unterrichtsstoff nacharbeiten. Prüfungen werden ebenfalls nachgeholt. Der Bezug wird von der Schulverwaltung kontrolliert. Diese orientiert umgehend die betreffenden Lehrpersonen.
Jokertage können nicht mit der KLAPP-App beantragt werden.
Absenzen
Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, die unter §29 der Volksschulverordnung aufgeführt werden.
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Jokertagereglement_gltig_ab_01.10.2017.pdf (PDF, 50.49 kB) | Download | 0 | Jokertagereglement_gltig_ab_01.10.2017.pdf |
Formular_Jokertagsbezug_2019_Formular.docx (DOCX, 41.42 kB) | Download | 1 | Formular_Jokertagsbezug_2019_Formular.docx |
Der Kindergarten ist Bestandteil der Volksschule. Der Besuch ist obligatorisch und für Kinder aus der Gemeinde Rafz unentgeltlich. Er dauert zwei Jahre.
Eine Rückstellung vom Kindergarten ist bewilligungspflichtig und kann gemäss §3 VVO (Volksschulverordnung) nur dann durch die Schulpflege angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. In diesem Fall ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung an die Schulpflege zu richten.
Familien mit Kindern, die auf Beginn des folgenden Schuljahres ins Kindergartenalter kommen, werden bis Ende Februar des entsprechenden Jahres von der Schulverwaltung mit den Anmeldeunterlagen bedient.
Weiterführende Informationen zum Kindergarten finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.
Einmal in der Mittelstufe und in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt 22 Franken pro Tag.
Bei der Einteilung in die 1. Klasse werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Länge/Gefährlichkeit des Schulweges
- Verteilung der Geschlechter
- Soziale und sprachliche Herkunft
- Kognitive Leistungsfähigkeit
- Soziale und emotionale Kompetenzen
Beim Übertritt von der 3. in die 4. Klasse werden die Klassen neu durchmischt. Das bedeutet, dass die Kinder zwar mit einigen Klassenkameraden der Unterstufe weiterhin in dieselbe Klasse gehen, dass aber auch neue Kinder aus anderen Klassen dazukommen. Dies wird einerseits von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich so verlangt, andererseits wird es von der Schulpflege begrüsst und unterstützt, da eine neue Durchmischung des Klassengefüges aus folgenden Gründen Sinn macht:
- Durch Zu- und Wegzüge haben sich die Klassengrössen und -zusammensetzungen (z.B. Knaben/Mädchen) verändert und sind nicht mehr ausgewogen.
- Die Unterschiede zwischen Parallelklassen können ausgeglichen werden. Dadurch schaffen wir die Möglichkeit, besonderen Bedürfnissen einzelner Kinder besser zu begegnen.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance, aus festgefahrenen Situationen aussteigen und neu beginnen zu können.
- Sie lernen, mit neuen Kameradinnen und Kameraden zusammen zu arbeiten.
Weitere Einteilungskriterien sind:
- Durchmischung
- Verteilung der Geschlechter
- Soziale und sprachliche Herkunft
- Kognitive Leistungsfähigkeit
- Soziale und emotionale Kompetenzen
Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten oder in die Schule. Bei ansteckenden Erkrankungen, auch von Familienangehörigen, gelten die Verfügungen des Arztes. Die Klassenlehrperson ist möglichst rasch zu informieren.
Die Schule Rafz verfügt in der Schulanlage Schalmenacker / Tannewäg über ein Lehrschwimmbecken.
Der Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule ist ein fester Bestandteil des Stundenplans.
Bei Sprachstörungen (Verzögerung der Sprach- und Schriftsprachentwicklung, Schwierigkeiten im Sprachfluss oder Sprachaufbau, Sprech-, Hör- oder Stimmstörungen) hat das Kind Anrecht auf Unterstützung durch eine Logopädin. Im Kindergarten wird eine Logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden vorgängig mit einem Brief informiert. Die Eltern können sich auch direkt bei der Logopädin melden.
Kopfläuse sind absolut ungefährlich für die Gesundheit. Sie können aber sehr lästig sein. Es kann jede Person treffen, vor allem aber Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren. Mit Hygiene hat es rein gar nichts zu tun. Nicht einmal tägliches Haarwaschen schützt vor einem Befall. Wenn Läuse in der Schule festgestellt werden, werden alle Eltern der betroffenen Klassen mit einem Brief informiert. Die Lehrperson zieht bei Bedarf eine Fachperson zu.
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Merkblatt_fur_Eltern_zum_Thema_Lause.pdf (PDF, 318.83 kB) | Download | 0 | Merkblatt_fur_Eltern_zum_Thema_Lause.pdf |
In der 1. und 2. Klasse wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule Bülach die musikalische Grundausbildung im Umfang von zwei Lektionen pro Woche angeboten. Das Angebot ist freiwillig. Bei Nichtbesuch besteht kein Anspruch auf Blockzeitenbetreuung.
Die Schule Rafz arbeitet im Bereich des Instrumental- und Gesangsunterricht mit der Musikschule Zürcher Unterland zusammen.
Der Unterricht ist kostenpflichtig, wird aber durch die Schule Rafz subventioniert.
Genauere Auskünfte erhalten Sie bei der Musikschule Zürcher Unterland.
Für Kinder mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Motorik, Ausdruck, Selbstvertrauen, Gruppenintegration, taktile Wahrnehmung und der Sprache Deutsch bietet die Schule ein Mut-tut-gut-Turnen an. Das Turnen wird von zwei Fachpersonen geleitet. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich durch die Kassenlehrpersonen in Absprache mit den Eltern.
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Über die Promotion in die nächste Klasse oder den Übertritt in die nächste Stufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Auf der Kindergartenstufe erfolgt meist keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er auf der Primarstufe die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit. Ist es aufgrund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen. Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang. Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Schülerinnen und Schüler, die nach Beendigung der 6. Klasse bzw. 2. oder 3. Sek das Gymnasium besuchen möchten, haben die Möglichkeit, einen für die Eltern kostenlosen Prüfungsvorbereitungskurs zu besuchen. Die Kinder werden durch die Lehrpersonen über das Vorgehen rechtzeitig informiert.
Kinder mit psychomotorischen Schwierigkeiten fallen auf durch unkoordinierte, verkrampfte oder ausfahrende Bewegungen oder durch mangelndes Körperbewusstsein. Diese Merkmale sind oft eng mit psychischen Faktoren verbunden. Die psychomotorische Therapie verhift dem Kind durch Bewegungsübungen, Wahrnehmunsübungen, Musik und Rhythmik zu einer besseren körperlich-psychischen Bewegungsfähigkeit und Sicherheit.
Starke Schreibschwierigkeiten können im Rahmen einer Graphomotoriktherapie angegangen werden. Ziele sind dort die Verbesserung der Haltungsvoraussetzungen und der Bewegungsabläufe.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind. Sie sind weiter dafür verantwortlich, dass die Kinder unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
Demgegenüber haben die Eltern die Möglichkeit, sich im Elternforum zu engagieren. Dieses ist froh um Ihre Unterstützung.
Die Gesundheit Ihres Kindes liegt auch der Schule am Herzen. Gut sehen und Hören sind zum Beispiel wichtige Faktoren, damit Ihr Kind uneingeschränkt am schulischen Alltag teilhaben kann. Ebenso gehören die Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitserziehung zu den Aufgaben der Schule. Mit verschiedenen Massnahmen tragen wir gemeinsam mit Ihnen dazu bei, die Gesundheit Ihres Kindes zu fördern und Erkrankungen zu verhindern. Dabei werden wir durch unsere Schulärztinnen und Schulärzte unterstützt.
Im Kanton Zürich sind drei schulärztliche Untersuchungen (im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse) gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind deshalb für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Schule muss die Vorsorgeuntersuchungen ihrer Schülerinnen und Schüler organisieren und überwachen.
Besuchen Schülerinnen und Schüler eine Schule ausserhalb Rafz (Gymnasium, Privatschule, Heilpädagogische Schule HPS etc.), so liegt die Organisation und Überwachung bei der jeweiligen Schule.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Volksschulamtes.
Die Schulergänzende Tagesbetreuung findet im Kinderhort Rägeboge statt.
Die Schulpflege als Gesamtbehörde ist oberste leitende und vollziehende Behörde der Schule Rafz und setzt den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die strategische Führung, während für die Umsetzung auf der operativen Ebene in erster Linie die Schulleitung und die Schulverwaltung zuständig sind.
Eine öffentliche Beratungsstelle für Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen und Schulbehörden vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.
Die Schulpsychologin und der Schulpsychologe sind für Sie da...
- wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sich in der Schule oder zuhause nicht mehr wohl fühlt oder ein besonderes Verhalten zeigt
- wenn Sie Fragen zur Erziehung oder Förderung mit einer Fachperson besprechen möchten
- bei Fragen zur Einschulung oder Schullaufbahn
- bei Fragen zur Begabung und Förderung
- wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein Problem mit einer Fachperson besprechen möchte
- wenn sich Eltern und Lehrpersonen über die Förderung einer Schülerin oder eines Schülers nicht einigen können
Für die Schule Rafz ist Frau Irene Krauer, lic.phil.I Schulpsychologin/Klin.Psychologin FSP, vom Schulpsychologischen Dienst der Stadt Bülach zuständig.
Ziel ist es, die Schüler und Schülerinnen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu fördern und mit ihnen positive Lebensbewältigungsstrategien zu erarbeiten.
Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige, neutrale und schulinterne Anlauf- und Beratungsstelle.
Das Angebot kann von Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und weiteren Bezugspersonen der Schüler und Schülerinnen auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden.
Die Beratungen sind kostenlos und die Inhalte werden vertraulich behandelt.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässige Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt ab der 4. Klasse.
Die Schule Rafz geht vom Grundsatz aus, dass alle Kinder gemeinsam lernen können. Kinder mit einem Bedarf an Sonderschulung werden nach Möglichkeit in die Regelklassen integriert.
Zum sonderpädagogischen Angebot der Schule Rafz gehören, neben der Begabtenförderung und dem Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die integrative Förderung (IF), die Psychomotoriktherapie und die Logopädie.
Im gesamten sonderpädagogischen Bereich wird die Schule Rafz durch den Schulpsychologischen Dienst unterstützt.
Der Wegweiser der Schule Rafz ist eine Broschüre, die, wie das Eltern ABC, Auskunft über verschiedene Themen an unserer Schule gibt.
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Wegweiser_der_Schule_Rafz_Nov_2020.pdf (PDF, 480.17 kB) | Download | 0 | Wegweiser_der_Schule_Rafz_Nov_2020.pdf |
Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt oder erfordert.
In regelmässigen Abständen werden die Kinder durch unsere Fachpersonen in richtiger und wirksamer Zahnhygiene unterrichtet.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schuljahr einen Gutschein im Wert von Fr. 88.80 für eine individuelle zahnärztliche Untersuchung bei einem Zahnarzt nach Wahl. Die Schulgemeinde übernimmt ausserdem während der gesamten Schulzeit zweimal die Kosten von pauschal Fr. 38.40 für ein Paar Bitewing-Röntgenbilder, je einmal während der Primarschulzeit und einmal während der Sekundarschulzeit.
Die Untersuchung sollte immer im 1. Semester des Schuljahres durchgeführt werden.
Falls sich herausstellt, dass eine Behandlung notwendig ist, erfolgt diese auf Ihre eigenen Kosten zum Privattarif des von Ihnen gewählten Zahnarztes.
Details sind im Reglement über die Schulzahnpflege zu finden.
Sie ziehen nach Rafz?
Bitte senden Sie uns so früh als möglich das ausgefüllte Anmeldeformular zu.
Für Fragen wenden Sie sich an die Schulverwaltung.