Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage.
Grundsätzlich findet die Schule immer statt. Die Lehrpersonen sind aufgefordert, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen. In allen Schuleinheiten ist dafür die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Bei unvorhergesehenen Absenzen der Lehrperson ist im Schulhaus in jedem Fall eine Betreuungslösung vorhanden. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Ausnahmen bilden die Weiterbildungstage. Diese schulfreien Termine werden jedoch lange Zeit im Voraus bekannt gegeben.
Um ausserordentlich begabte Kinder ebenfalls bestmöglich zu fördern, bestehen an der Schule Rafz zwei Fördergruppen, eine mathematisch-naturwissenschaftlich, die andere sprachlich-musisch orientiert. Hier wird meist projektartig gearbeitet.
BWZ – das neue Berufswahl Angebot der Sek Rafz
Grundsätzlich steht es den Eltern jederzeit frei, den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Dies muss bei der Lehrperson angemeldet werden. An zwei Tagen im Jahr, die auf dem Ferienplan ersichtlich sind, finden an der Schule Rafz Schulbesuchstage statt. An diesen Tagen können die Eltern ohne Voranmeldung den Unterricht ihres Kindes besuchen und sich einen Einblick ins Schulgeschehen verschaffen.
Die Klassen besuchen regelmässig während der Unterrichtszeit die Rafzer Gemeindebibliothek im Klassenverband. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, ausserhalb der Unterrichtszeit Bücher und andere Unterhaltungsmedien in der Bibliothek gegen einen geringen Jahresbeitrag auszuleihen.
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Ab der 2. Klasse wird den Kindern auf freiwilliger Basis und gegen Bezahlung einer Jahresgebühr ein Blockflötenunterricht angeboten. Die Anmeldeunterlagen werden zu Beginn des 2. Semesters der 1. Klasse an die Kinder verteilt.
An der Primarschule gelten seit einigen Jahren die Blockzeiten. Das bedeutet, dass Ihr Kind von 08.00 – 12.00 Uhr grundsätzlich durch die Schule betreut wird, sofern Sie dies wünschen. Sie werden mit einem separaten Schreiben und einem entsprechenden Anmeldetalon vor Beginn des Schuljahres bedient. Das Angebot (z.B. Betreuung von 11.00 – 12.00 Uhr) ist freiwillig und gilt bei Anmeldung zwingend für das ganze Schuljahr.
Der Wegweiser der Schule Rafz ist eine Broschüre, die, wie das Eltern ABC, Auskunft über verschiedene Themen an unserer Schule gibt. Dokument: Wegweiser_der_Schule_Rafz_Ma776rz_2018_I.pdf (pdf, 297.1 kB)
Durch die DaZ-Angebote werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen und in weiterführenden Schulen und in der Lehre bestehen können.
Englisch ist im Kanton Zürich die erste Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen. Ab der zweiten Primarklasse werden 2 Lektionen pro Woche erteilt.
Stetige Weiterbildung der Lehrpersonen ist sehr wichtig und wird von der Schulpflege unterstützt. Es besteht ein reiches Angebot an berufsbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden ausserhalb der Schulzeit statt. Fällt eine Weiterbildung ausnahmsweise in die Unterrichtszeit, findet der Unterricht für die Schüler gemäss Stundenplan statt. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren unterrichtet. Jeweils im Frühjahr finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig im Ferienplan publiziert.
Als zweite Fremdsprache lernen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Französisch. Der Unterricht findet während zwei Lektionen pro Woche statt. In der Primarschule werden erste grundlegende Kenntnisse in Französisch erworben. Das Fach wird seit der Einführung des neuen Primarschulzeugnisses ab dem Schuljahr 2007/08 benotet. Die Leistungsbeurteilung im Französisch erfolgt in den vier Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben.
Die Schüler und Schülerinnen haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Sport- und anderen Freizeitangeboten auszuwählen. Die Anmeldeunterlagen werden den Kindern per Post zugestellt. In der Regel werden pro Jahr zwei Kursbroschüren erstellt. Dokument: Kursprogramm_Freizeitangebote_SuS_2._Semester_2019_2020.pdf (pdf, 903.5 kB)
Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als mathematische Durchschnittsberechnungen. Es wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken.
Nebst den Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten der Schule ist besonders wichtig. Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
Eine zentrale Zielsetzung der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden. Dabei spielt die Integrierte Förderung (IF) eine wichtige Rolle.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt. Begründete Absenzen müssen aus Sicherheitsgründen der Lehrperson rasch gemeldet werden.
Mit der Einführung des neuen Volksschulgesetzes (§ 30 Volksschulverordnung) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während vier bis sechs Tagen pro Stufe (Kindergartenstufe 4 Tage / Unterstufe 6 Tage / Mittelstufe 6 Tage / Sekundarstufe 6 Tage) kumuliert ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Es gelten folgende Punkte zu beachten:
Für den Bezug mehrerer Tage möglichst zwei Wochen im Voraus.
Nicht unter die Regelung der Jokertage fallen Absenzen, die unter §29 der Volksschulverordnung aufgeführt werden. Dokument: Jokertagereglement_gultig_ab_01.10.2017.pdf (pdf, 51.7 kB)
Der Kindergarten ist Bestandteil der Volksschule. Der Besuch ist obligatorisch und für Kinder aus der Gemeinde Rafz unentgeltlich. Er dauert zwei Jahre. Eine Rückstellung vom Kindergarten ist bewilligungspflichtig und kann gemäss §3 VVO (Volksschulverordnung) nur dann durch die Schulpflege angeordnet werden, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. In diesem Fall ist ein schriftliches Gesuch mit Begründung bis spätestens Ende des Kalenderjahres vor dem eigentlichen Kindergarteneintrittstermin an die Schulpflege zu richten. Eine vorzeitige Einschulung ist ebenfalls bewilligungspflichtig und ist mit einem Gesuch an die Schulpflege unter Beilage von Berichten von Fachpersonen (Spielgruppe, Kinderhort, etc.) bis spätestens Ende des Kalenderjahres vor dem eigentlichen Kindergarteneintrittstermin einzureichen. Familien mit Kindern, die auf Beginn des folgenden Schuljahres ins Kindergartenalter kommen, werden bis Ende Februar des entsprechenden Jahres von der Schulverwaltung mit den Anmeldeunterlagen bedient. Im Sommer 2019 werden Kinder mit Geburtsdatum zwischen dem 16.07.2014 und dem 31.07.2015 eingeschult. Im Sommer 2020 werden Kinder mit Geburtsdatum zwischen dem 01.08.2015 und dem 31.07.2016 eingeschult. Dokument: 2015_Bereit_fuer_den_Kindergarten_Infoblatt_deutsch.pdf (pdf, 222.0 kB)
Einmal in der Mittelstufe und in der Sekundarstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt 22 Franken pro Tag.
Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten oder in die Schule. Bei ansteckenden Erkrankungen, auch von Familienangehörigen, gelten die Verfügungen des Arztes. Die Kindergartenlehrperson bzw. die Primar- oder Sekundarlehrperson ist möglichst rasch zu informieren.
Die Schule Rafz verfügt in der Schulanlage Schalmenacker über ein Lehrschwimmbecken. Neben dem Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule steht die Anlage auch der Öffentlichkeit sowie verschiedenen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung. Dokument: Nutzungsreglement_fur_das_Lehrschwimmbecken_Rafz_ab_Feb_18.pdf (pdf, 264.5 kB)
Bei Sprachstörungen (Verzögerung der Sprach- und Schriftsprachentwicklung, Schwierigkeiten im Sprachfluss oder Sprachaufbau, Sprech-, Hör- oder Stimmstörungen) hat das Kind Anrecht auf Unterstützung durch eine Logopädin. Im Kindergarten wird eine Logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden vorgängig mit einem Brief informiert. Die Eltern können sich auch direkt bei der Logopädin melden.
Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden alle Eltern der betroffenen Klassen mit einem Brief informiert. Die notwendigen Massnahmen sind darin festgehalten. Die Lehrperson zieht eine Fachperson zu. Dokument: Merkblatt_uber_Kopflause.pdf (pdf, 72.2 kB)
Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.
In der 1. und 2. Klasse wird durch Mitarbeiterinnen der Musikschule Bülach die musikalische Grundausbildung im Umfang von zwei Lektionen pro Woche angeboten. Das Angebot ist freiwillig. Bei Nichtbesuch besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Blockzeitenbetreuung.
Es besteht die Möglichkeit, an der Musikschule Instrumentalunterricht zu absolvieren. Dieser ist kostenpflichtig, wird aber durch die Schule Rafz subventioniert. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei der Musikschule Zürcher Unterland oder unter www.mszu.ch Kontakt: Musikschule Zürcher Unterland
Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal. Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.
Nach der Absolvierung des zwei Jahre dauernden Kindergartens treten die Kinder in die Primarstufe und anschliessend in die Sekundarstufe über. Die Primarschule ist in drei Jahre Unterstufe (1. – 3. Klasse) sowie drei Jahre Mittelstufe (4. – 6. Klasse) gegliedert. In der Sekundarstufe, die drei Jahre dauert, stehen drei Niveaus zur Verfügung (A, B, C). Nach Bestehen einer entsprechenden Aufnahmeprüfung steht auch der Weg ans Gymnasium (KZU – Kantonsschule Zürich Unterland in Bülach) offen.
Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. Dies bietet die Möglichkeit stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Projektwochen können innerhalb einer Klasse oder als Gesamtschulprojekt stattfinden.
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Über die Promotion in die nächste Klasse oder den Übertritt in die nächste Stufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam. Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er auf der Primarstufe die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit. Ist es aufgrund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen. Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang. Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Schülerinnen und Schüler, die nach Beendigung der 6. Klasse bzw. 2. Sek das Gymnasium besuchen möchten, haben die Möglichkeit, einen für die Eltern kostenlosen Prüfungsvorbereitungskurs zu besuchen. Die Kinder werden durch die Lehrpersonen über das Vorgehen rechtzeitig informiert.
Kinder mit psychomotorischen Schwierigkeiten fallen auf durch unkoordinierte, verkrampfte oder ausfahrende Bewegungen oder durch mangelndes Körperbewusstsein. Diese Merkmale sind oft eng mit psychischen Faktoren verbunden. Die psychomotorische Therapie verhift dem Kind durch Bewegungsübungen, Wahrnehmunsübungen, Musik und Rhythmik zu einer besseren körperlich-psychischen Bewegungsfähigkeit und Sicherheit.
Kinder, welche eine Sprachauffälligkeit sowie eine Einschränkung der motorischen Fähigkeiten aufweisen, können von diesem Angebot profitieren. Auch spricht dieses Angebot Kinder an, welche einen anderen sozio-kulturellen Hintergrund haben und wenige oder keine Erfahrungen im Bereich Bewegung und Sprache machen konnten.
Vereine und Privatpersonen haben die Möglichkeit, in der schulfreien Zeit an der Schule Rafz Räume zu mieten. Entsprechende Gesuche sind an die Schulverwaltung zu richten. Dokument: 20180226_Nutzungsreglement_Sport_Bewegung_und_Kultur.pdf (pdf, 120.1 kB)
Die Eltern sowie Dritte, denen die Schülerinnen und Schüler anvertraut sind, sind dafür verantwortlich, dass diese den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind. Sie sind weiter dafür verantwortlich, dass die Kinder unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
Die Gemeinden lassen auf ihre Kosten die Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse und auf der Sekundarstufe schulärztlich untersuchen. Lassen die Eltern die Untersuchung auf eigenen Wunsch bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen, tragen sie die Kosten (Volksschulgesetz §§ 17 und 18, Gesundheitsgesetz GesG §§ 49 und 50).
Es besteht in Rafz ein Angebot für die schulergänzende Tagesbetreuung. Dieses wird durch den Kinderhort Rägeboge abgedeckt. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.kinderhort-rafz.ch. Kontakt: Kinderhort Rägeboge
Die Primarschule Rafz befindet sich in den Schulhäusern Götze (Rietgass 3) und Tannewäg (Tannewäg 12). Die Sekundarschule Rafz befindet sich im Schulhaus Schalmenacker (Tannewäg 12).
Die Führung der Schule Rafz liegt bei der Schulpflege. Die Mitglieder der Schulpflege besuchen alle Klassen 2 x pro Schuljahr. Zudem sind sie für die Mitarbeiterbeurteilungen der Lehrpersonen verantwortlich. Verschiedene Ausschüsse und Kommissionen lösen die vielfältigen Aufgaben.
Eine öffentliche Beratungsstelle für Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen und Schulbehörden vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Die Schulpsychologin und der Schulpsychologe sind für Sie da...
Für die Schule Rafz ist Frau Irene Krauer, lic.phil.I Schulpsychologin/Klin.Psychologin FSP, vom Schulpsychologischen Dienst der Stadt Bülach zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bülach.
Ziel ist es, die Schüler und Schülerinnen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu fördern und mit ihnen positive Lebensbewältigungsstrategien zu erarbeiten. Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige, neutrale und schulinterne Anlauf- und Beratungsstelle. Das Angebot kann von Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und weiteren Bezugspersonen der Schüler und Schülerinnen auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind kostenlos und die Inhalte werden vertraulich behandelt. Das Schulsozialarbeit-Team: Nicole Metzger (schule.sozialarbeit(a)schule-rafz.ch) Beratungstermine können persönlich, per Telefon oder per Mail vereinbart werden.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässige Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe, ab der 4. Klasse.
Ab der 4. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule können die Schülerinnen und Schüler an Ski- und Snowboardlagern teilnehmen. Die Lager finden in den Sportferien statt. Die Eltern bezahlen einen Anteil der Kosten.
Die Schule Rafz geht vom Grundsatz aus, dass alle Kinder gemeinsam lernen können. Kinder mit einem Bedarf an Sonderschulung werden nach Möglichkeit in die Regelklassen integriert.
Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
Bezüglich des Übertritts in die Primarstufe nimmt die Kindergartenlehrperson rechtzeitig mit den Eltern Kontakt auf. Über den Übertritt in die 1. Klasse entscheiden die Kindergartenlehrperson, die Eltern und die Schulleitung gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
In regelmässigen Abständen werden die Kinder im Unterricht über die richtige und wirksame Zahnhygiene informiert. Dies wird durch unsere Fachpersonen periodisch durchgeführt. Dokument: Reglement_uber_die_Schulzahnpflege_Aug_2018.pdf (pdf, 136.2 kB)
Im Kindergarten sind Znüni-Pausen üblich. In der Primar- und Sekundarschule sind zwischen den einzelnen Lektionen kürzere und längere Pausen vorgesehen. Ideale Nahrungsmittel für die Pausen sind Obst, Gemüse, Nüsse, Brot, usw. Nicht zu empfehlen sind Süssigkeiten.
Für Eltern ist bei Fragen, Anliegen oder Problemen, die die jeweilige Schulstufe betreffen, in erster Linie die Lehrperson zuständig. Für die Eltern besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Der Kindergarten und die Primarschule sowie auch die Sekundarschule werden durch Schulleitungen geführt:
Wenn das Kind die Kindergartenzeit absolviert hat und bereit ist für den Übertritt in die 1. Klasse erfolgt eine Zuteilung. Diese wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Bei der Einteilung, die durch die Schulpflege, die Schulleitung sowie die Lehrpersonen (abgebende und übernehmende) vorgenommen wird, werden in der 1. Klasse folgende Kriterien berücksichtigt:
Es ist bei der Fülle von Wünschen der Familien nicht immer möglich, alle zu berücksichtigen. Es hat sich allerdings in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass die Kinder sich sehr rasch an eine neue Situation gewöhnen und in aller Regel auch schnell ihren Platz im neuen Klassenverband finden. Beim Übertritt von der 3. In die 4. Klasse werden die Klassen neu durchmischt. Das bedeutet, dass die Kinder zwar mit einigen Klassenkameraden der Unterstufe weiterhin in dieselbe Klasse gehen, dass aber auch neue Kinder aus anderen Klassen dazukommen. Dies wird einerseits von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich so verlangt, andererseits wird es von der Schulpflege begrüsst und unterstützt, da eine neue Durchmischung des Klassengefüges aus folgenden Gründen Sinn macht:
Im Weiteren werden wie auch in der 1. Klasse verschiedene Kriterien bei der Zuteilung berücksichtigt:
Bei einem Zuzug nach Rafz ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit der Schulverwaltung in Verbindung setzen. So kann ein möglichst reibungsloser Übergang von der bisherigen Klasse in die neue hier in Rafz gewährleistet werden. Dokument: Anmeldung_Kindergarten_Primar-_Sekundarschule_bei_Zuzug_Onlineversion_zum_Ausfullen.docx (docx, 69.1 kB) |