Velofahren auf dem Trottoir
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 ua. beschlossen, dass ab 01.01.2021
Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen, sofern kein Radweg oder
Radstreifen vorhanden ist. Die Kantonspolizei Zürich, Präventionsabteilung Kinder-/Jugendinstruktion, hat dazu ein Informationsschreiben für Schulen und Eltern / Erziehungsberechtigte erstellt.
Dokument Velofahren_Trottoir_bis_12J.pdf (pdf, 145.8 kB)
Schulkreis
Kinderhort Rägeboge,
Primarschule & Kindergarten
Datum der Neuigkeit 2. Dez. 2020